Neuigkeiten aus dem Bundeshaus:
Zusammen mit der Neuregelung des Unterhaltsrechtes tritt auch diese Neuerung am 1. Januar 2017 in Kraft.
Damit entfällt ein weiterer Grund für das taktische Verzögern der Scheidung. Die neue Regelung fixiert den Ausgleich der Versorgungsleistungen auf den Zeitpunkt der Scheidung und damit theoretisch auf 2 Jahre nach der Trennung. Dies ist eine weit lebensnahere Lösung da in aller Regel mit der Trennung auch die gemeinsame Verbundenheit endet und es deshalb richtig ist, auch den Vorsorgepakt auf diesen Zeitpunkt zu beenden.
Aber insbesondere ist es gut, dass damit kein Grund mehr besteht, aus finanziellen Gründen die Scheidung zu beschleunigen oder zu verzögern. Die Kinder werden es danken.
10.06.2016 / Familien / Familienpolitik /