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15.10.2016 / Alternierende Obhut / Warning: Attempt to read property "name" on null in /home/httpd/vhosts/oliver-hunziker.ch/ww3/wp-content/themes/cvp-theme/single.php on line 26 /

Familienmodelle flexibler machen

Ab 1. Januar 2017 können Eltern oder Kinder neu eine Prüfung der alternierenden Obhut gerichtlich verlangen. Vergangene Woche wurden die Inhalte einer Studie der Universität Genf bekannt, in welcher die Rechtsprofessorin Michelle Cottier zum Schluss kommt, die Schweiz sei für eine solche Betreuungsform noch nicht bereit.Der Dachverband für gemeinsame Elternschaft GeCoBi, setzt sich für die alternierende Obhut ein. Diese zum Regelfall zu machen ist aber nicht das Ziel. Die Forderung lautet vielmehr, dass die alternierende Obhut künftig als primäre Option geprüft werden soll – sie soll immer dann zum Zuge kommen, wenn sie möglich ist.

Tagesanzeiger vom 15. Oktober 2016
Gastbeitrag Nach der Scheidung hat alternierende Obhut viele Vorteile. Von Oliver Hunziker
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